Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, digitale Leistungen, Prüfungen, technische Umsetzungen, Beratungsleistungen, Garantie- und Vertrauenslösungen sowie laufende Betreuungsleistungen, die zwischen Garanly (nachfolgend „Garanly“) und ihren Kunden geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Garanly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Garanly und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Anbieter: Garanly ist eine Unternehmung der
Nitsche & Lorenz Venture Group GmbH Tintentrift 2
30177 Hannover
report@garanly.de
Registereintrag Registergericht: Amtsgericht Hannover Handelsregister: HRB 231486
vertreten durch Ihre Geschäftsführer: Ralf Nitsche u. Ruben Lorenz
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Garanly erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- automatisierte und manuelle Website- und Onlineshop-Prüfungen;
- technische Prüfungen von Datenschutzinformationen, Impressum, Cookies, Consent-Management und Drittanbieter-Einbindungen;
- technische Suchmaschinenoptimierung, Performance- und Accessibility-Prüfungen;
- technische Fehlerbehebung, Website-Optimierung und Integrationsleistungen;
- digitale Garantie-, Vertrauens- und Informationslösungen;
- Bereitstellung digitaler Prüfberichte, Kundenportale und Monitoring-Funktionen;
- laufende technische Betreuung und weitere individuell vereinbarte Digitaldienstleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, der Leistungsübersicht oder der individuellen Auftragsbestätigung. Diese konkretisieren den Vertrag und gehen bei Widersprüchen hinsichtlich des ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs diesen AGB vor.
(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Programmierung, umfangreiche manuelle Prüfungen, individuelle Rechtsberatung, externe Zertifizierungen, dauerhafte Systemadministration oder die Behebung sämtlicher festgestellter Probleme, sind nicht im Preis enthalten.
(4) Garanly schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Suchmaschinenposition, eine bestimmte Conversion-Rate oder das vollständige Ausbleiben von Abmahnungen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen.
§ 3 Website-Checks und Prüfberichte
(1) Automatisierte Website-Checks beruhen auf den zum Prüfzeitpunkt öffentlich erreichbaren und technisch auswertbaren Informationen sowie den jeweils eingesetzten Prüfverfahren.
(2) Die Prüfungen stellen eine technische Bestandsaufnahme und gegebenenfalls eine strukturierte Vorprüfung dar. Sie sind keine umfassende rechtliche Prüfung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen hierzu befugten Rechtsanwalt.
(3) Automatisierte Verfahren können Auffälligkeiten übersehen, Sachverhalte unzutreffend einordnen oder aufgrund technischer Beschränkungen keine vollständigen Ergebnisse liefern. Insbesondere lässt sich aus dem Vorhandensein oder Fehlen einzelner Cookies, Skripte, Website-Texte oder technischer Signale nicht ohne weitere Prüfung zwingend auf die rechtliche Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Website schließen.
(4) Prüfberichte und Handlungsempfehlungen beziehen sich auf den dokumentierten Prüfzeitpunkt und den jeweils angegebenen Prüfungsumfang. Nachträgliche Änderungen der Website, eingesetzter Dienste, gesetzlicher Anforderungen oder technischer Rahmenbedingungen können eine erneute Prüfung erforderlich machen.
(5) Garanly übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Prüfbericht sämtliche denkbaren Fehler, rechtlichen Risiken oder technischen Schwachstellen erfasst. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
(6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei rechtlich relevanten Zweifelsfragen eine geeignete fachliche oder juristische Prüfung zu veranlassen.
§ 4 Garantie-Labels und Vertrauenslösungen
(1) Die Bereitstellung, Vermittlung, Integration oder Verwendung von Garantie-Labels, Vertrauenssiegeln und sonstigen Kennzeichnungen richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Produkt und den hierfür geltenden Nutzungsbedingungen.
(2) Garanly stellt ausdrücklich klar, ob eine Kennzeichnung eine eigene Leistung, eine Drittanbieterleistung oder eine offizielle Kennzeichnung eines anderen Herausgebers ist. Eine amtliche Anerkennung, behördliche Zertifizierung oder offizielle Berechtigung wird nur dann zugesichert, wenn sie tatsächlich besteht und nachgewiesen werden kann.
(3) Der Kunde darf bereitgestellte Kennzeichnungen nur im vereinbarten Umfang und während eines gegebenenfalls vereinbarten Nutzungszeitraums verwenden. Nutzungsbeschränkungen, Vergabekriterien und etwaige Voraussetzungen für die Verwendung sind einzuhalten.
(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben, die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsvoraussetzungen und die rechtmäßige Verwendung der Kennzeichnung auf seinen eigenen digitalen und sonstigen Werbemitteln verantwortlich.
(5) Garanly darf die Verwendung einer Kennzeichnung aus wichtigem Grund aussetzen oder untersagen, insbesondere bei Wegfall erforderlicher Nutzungsrechte, falschen Angaben des Kunden oder einer erheblichen Verletzung vereinbarter Nutzungsbedingungen. Soweit zumutbar, wird der Kunde zuvor informiert und erhält Gelegenheit zur Behebung des Verstoßes.
(6) Ein Garantie-Label oder Vertrauenssignal stellt für sich genommen weder eine umfassende Rechtskonformitätsprüfung noch eine Garantie gegen Abmahnungen oder sonstige rechtliche Ansprüche dar.
§ 5 Vertragsschluss und Mitwirkungspflichten
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website oder in Werbematerialien stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder einen entsprechend ausgestalteten elektronischen Bestellvorgang zustande.
(3) Der Kunde stellt alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Beauftragung der vereinbarten Arbeiten sowie zur Bereitstellung und Bearbeitung der übermittelten Inhalte und Daten berechtigt ist.
(5) Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die durch fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung des Kunden entstehen, sind von Garanly nicht zu vertreten. Erforderliche Terminverschiebungen und zusätzliche, angemessene Kosten werden dem Kunden mitgeteilt und nur im rechtlich zulässigen Umfang berechnet.
(6) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen können gesondert vergütet werden.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot, im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Leistungen werden nach Maßgabe des vereinbarten Zahlungsplans abgerechnet. Laufende Leistungen werden in den vereinbarten Abrechnungsintervallen in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Garanly kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen und erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung verlangen.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Unberührt bleiben insbesondere unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sowie gesetzliche Rechte aus demselben Vertragsverhältnis.
(6) Einwendungen gegen eine Rechnung sollen Garanly möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Einmalige Verträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung, sofern sich aus dem Vertrag keine weiteren Verpflichtungen ergeben.
(2) Bei laufenden Leistungen ergeben sich Vertragslaufzeit, Abrechnungsintervall und Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Angebot oder Bestellprozess.
(3) Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie vor Vertragsschluss transparent vereinbart wurde. Verlängerungsdauer und Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der konkreten Vertragsvereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen können in Textform erklärt werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine andere Form vorsehen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Bei Vertragsende enden Nutzungsrechte an zeitlich begrenzten Kennzeichnungen und Leistungen, soweit dies vertraglich vorgesehen ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie vereinbarte oder gesetzlich erforderliche Datenherausgabe- und Löschungspflichten bleiben unberührt.
§ 8 Technische Leistungen und Drittanbieter
(1) Garanly darf zur Erbringung ihrer Leistungen geeignete technische Dienstleister, Softwarekomponenten und Drittanbieter einsetzen. Gesetzliche Datenschutzanforderungen und gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.
(2) Leistungen externer Anbieter können deren eigenen Nutzungsbedingungen, technischen Beschränkungen und Verfügbarkeitsbedingungen unterliegen.
(3) Garanly ist nicht für Störungen verantwortlich, die ausschließlich durch externe Dienste, Telekommunikationsnetze, Hostinganbieter oder sonstige Dritte verursacht werden und die Garanly nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Haftungsregeln bleiben unberührt.
(4) Der Kunde ist für die Sicherheit und Berechtigung der von ihm bereitgestellten Zugänge verantwortlich. Übermittelte Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
(5) Änderungen an produktiven Websites, Shops oder sonstigen Kundensystemen erfolgen nur im vereinbarten Umfang und auf Grundlage der erforderlichen Berechtigungen. Soweit sinnvoll und technisch möglich, sind vor Eingriffen geeignete Sicherungen anzufertigen.
(6) Der Kunde ist für die Bereitstellung erforderlicher Backups verantwortlich, sofern deren Erstellung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Vorbestehende Software, Tools, Prüfverfahren, Vorlagen, Bibliotheken, Methoden und sonstige Materialien von Garanly verbleiben bei Garanly beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Kunde erhält an ausdrücklich zur Nutzung überlassenen Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, erhält er ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, sobald die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder kommerzielle Verwertung von Garanly-Software, Prüfverfahren oder Vorlagen über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
(4) Rechte Dritter bleiben unberührt. Der Kunde darf von ihm bereitgestellte Inhalte nur verwenden lassen, wenn er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, angemessen vertraulich und verwenden sie nur für die vereinbarten Zwecke.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
(3) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der Datenschutzerklärung von Garanly verarbeitet.
(4) Soweit Garanly personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(5) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die Bereitstellung erforderlicher Informationen, Rechtsgrundlagen und Weisungen verantwortlich.
§ 11 Gewährleistung und Mängel
(1) Garanly erbringt die vereinbarten Leistungen mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt.
(2) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar zu beschreiben, damit Garanly diese prüfen und gegebenenfalls beheben kann. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten im kaufmännischen Verkehr bleiben unberührt.
(3) Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. Soweit gesetzlich zulässig, erhält Garanly zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
(4) Keine Mängel der vereinbarten Leistung sind solche Umstände, die ausschließlich auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unzutreffenden Kundenangaben oder nicht vereinbarten Fremdsystemen beruhen, sofern Garanly diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(5) Für digitale Leistungen und laufende Dienstleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Mängelrechte werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) Garanly haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Garanly auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Garanly wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Garanly.
(5) Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Garanly eine Garantie ausdrücklich übernommen, einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine zwingende gesetzliche Haftung zu tragen hat.
(6) Garanly haftet nicht allein deshalb für rechtliche oder wirtschaftliche Folgen beim Kunden, weil ein automatisierter Prüfbericht eine Auffälligkeit nicht erkannt hat. Dies gilt nicht, soweit eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, die eine Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, gelten als Fälle höherer Gewalt. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Netzausfälle und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse zählen.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei im angemessenen Umfang über das Ereignis und seine voraussichtlichen Auswirkungen. Leistungspflichten werden für die Dauer und im Umfang der tatsächlichen Behinderung ausgesetzt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(3) Dauert eine erhebliche Behinderung unangemessen lange an, stimmen sich die Parteien über eine angemessene Fortsetzung oder Beendigung des Vertrags ab. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 14 Änderungen von Leistungen und Bedingungen
(1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Parteien, sofern nicht ein wirksamer vertraglicher Anpassungsmechanismus vereinbart wurde.
(2) Änderungen dieser AGB werden nicht allein durch Veröffentlichung auf der Website Bestandteil bereits bestehender Verträge. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die vereinbarten und wirksam einbezogenen Bedingungen, sofern die Parteien keine wirksame Änderungsvereinbarung treffen.
(3) Bei laufenden Leistungen können technisch oder rechtlich erforderliche Anpassungen nach Maßgabe des Vertrags und der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden transparent mitgeteilt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Garanly ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang vor diesen AGB.
