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EU-Gewährleistungslabel im Onlineshop: Was Händler wissen sollten

Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel werden harmonisierte Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung und ein Label für Herstellergarantien eingeführt. Für Onlinehändler bedeutet das neue Darstellungspflichten.

Worum es geht

Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzliche Gewährleistung gilt und ob der Hersteller eine darüber hinausgehende Haltbarkeitsgarantie gewährt. Dafür sieht die EU einheitlich gestaltete Hinweise und Labels vor. Die neuen Regeln sollen nach unserem Kenntnisstand ab dem 27. September 2026 gelten – prüfe den aktuellen Stand der Umsetzung im deutschen Recht.

Wo die Informationen erscheinen sollten

Typische Stellen sind Produktdetailseiten, gegebenenfalls Warenkorb und Checkout sowie eine übergreifende Informationsseite. Wichtig ist eine gut sichtbare, verständliche und auf allen Endgeräten korrekt dargestellte Einbindung.

Technische Umsetzung

Je nach Shopsystem werden Labels über Theme-Anpassungen, Produkt-Metafelder oder Apps eingebunden. Bei großen Sortimenten lohnt eine regelbasierte Ausspielung nach Produktkategorie oder Hersteller, damit nicht jedes Produkt einzeln gepflegt werden muss.

Häufige Fehler vermeiden

Eigene Fantasie-Siegel dürfen nicht wie amtliche Labels wirken. Achte darauf, offizielle Vorgaben zur Gestaltung einzuhalten und die Darstellung regelmäßig zu prüfen – etwa nach Theme-Updates.

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Häufige Fragen

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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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