Impressum-Checkliste: Welche Angaben gehören hinein?
Das Impressum gehört zu den Grundpflichten geschäftsmäßiger Websites. Seit Mai 2024 ist die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) geregelt, das das Telemediengesetz abgelöst hat.
Typische Pflichtangaben
Dazu zählen in der Regel: vollständiger Name bzw. Firma inklusive Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten für schnelle Kommunikation (E-Mail und ein weiterer Kommunikationsweg), Registereintrag mit Registernummer sowie gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Je nach Beruf und Tätigkeit können weitere Angaben erforderlich sein.
Leicht erkennbar und erreichbar
Das Impressum sollte von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein und eindeutig bezeichnet werden – etwa als „Impressum“ im Footer. Versteckte oder kryptisch benannte Links sind ein häufiger Fehler.
Häufige Fehler
Veraltete Adressen, fehlende Rechtsform, kein Vertretungsberechtigter, ein Postfach statt einer ladungsfähigen Anschrift oder ein vergessenes Impressum auf Landingpages und Social-Media-Profilen.
Regelmäßig aktualisieren
Bei Umzug, Geschäftsführerwechsel oder Änderung der Rechtsform muss das Impressum zeitnah angepasst werden. Plane eine regelmäßige Kontrolle ein.
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Häufige Fragen
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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
