Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Onlineshops wissen sollten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 gelten Anforderungen an bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Wer betroffen sein kann
Grundsätzlich können Onlineshops betroffen sein, die sich an Verbraucher richten. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Ob und in welchem Umfang dein Shop betroffen ist, solltest du fachlich prüfen lassen.
Woran sich die Anforderungen orientieren
Technisch orientieren sich die Anforderungen an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG-Kriterien aufbaut. Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Erste Schritte
1. Bestandsaufnahme mit automatisierten und manuellen Tests. 2. Priorisierung der wichtigsten Nutzerwege wie Produktsuche, Warenkorb und Checkout. 3. Technische Behebung. 4. Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit. 5. Regelmäßige Wiederholungsprüfung.
Barrierefreiheit als Chance
Barrierearme Shops sind für alle einfacher zu bedienen – das wirkt sich häufig positiv auf Conversion und Kundenzufriedenheit aus.
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Häufige Fragen
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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
